§5 Absatz 8 der STVO sagt folgendes:
"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten (<-this), mit mäßiger Geschwindigkeit (<- and this) und besonderer Vorsicht (<- and also this) rechts überholen."
Denke die schuldfrage dürfte ausreichend geklärt sein.
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