es gibt "Angebotsradwege" und "nicht benutzungspflichtige Radwege" (die sind entweder gar nicht oder mit einem weißen Radlerschild "Radfahrer frei" gekennzeichnet. Diese müssen von Radfahrern nicht benutzt werden - daher der Name. Werden sie benutzt, dann darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Radwege sind durch Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert und benutzungspflichtig.
Die Benutzungspflicht enfällt, wenn sie nicht straßenbegleitend, nicht benutzbar oder nicht zumutbar sind. Dies ist gegeben, wenn sie z.B. mehr als 5 Meter von der Hauptfahrbahn entfernt sind, zugeparkt oder zugestellt (z.B. Mülltonnen) sind (beides nicht unüblich), von geräumtem Schnee blockiert oder nicht schneegeräumt sind (beides nicht unüblich). Die Zumutbarkeit entfällt auch, wenn Streu oder Scherben auf dem Radweg sind (beides nicht unüblich), bei mit Fußgängern gemeinsam zu nutzenden Radwegen ein hohes Fußgängeraufkommen herrscht, viele Schlaglöcher vorhanden sind (alles nicht unüblich).
Es ist gesunder Menschenstand, auf der Straße zu fahren, wenn nötig. Denn auch die Radfahrer sind "ganz normale" Verkehrsteilnehmer. Daß sich viele nicht benehmen, ist traurig und ärgert mich (als Arbeitsweg- sowie Freizeitrennradler) ebenso.
Interessant ist aber doch: wenn ein Radfahrer über rot fährt, regen sich viele auf. Geht ein Fußgänger bei rot über die Ampel, ist's allen egal. Warum?
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