Ihr mit euren dämlichen Gifs, wie die mir auf die Nüsse gehen! Und dann auch noch per Picdump verkaufen, nur weil das Gif-Format offiziell als Bild gilt.
:eek2::angry:
@WMFlitzer
Wenn schon schlau schnacken dann bitte richtig ;)
Für Sonderrechte bedarf es keiner "Blaulichter", sondern können unter bestimmten Voraussetzungen von jedem Berechtigten genutzt werden, sofern er andere nicht gefährdet.
Blaulichter und Martinshorn verschaffen einem ein Wegerecht. Heisst, dass einem Einsatzfahrzeug mit (erlaubten) Martinshorn UND Blaulicht der Weg freigemacht werden muss! Fehlt das Horn oder das Blaulicht, erlischt dieser Anspruch.
Sonderrechte und Wegerechte gehen meist einher, sind aber zwei verschiedene Dinge.
Grüße
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