@bartab Zusammenstoß zwischen Rechtsabbieger und Überholer
- § 17 StVG, §§ 5 und 8 StVO -
Wer aus untergeordneter Straße nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegt, muss auch nach Anfahrbeginn eine für ihn von rechts kommende Kolonne weiter darauf beobachten, ob eines der Fahrzeuge zum Überholen ausschert.
zum Sachverhalt:
Pkw-Fahrerin fährt in einer Kolonne und setzt zum Überholen an obwohl sie erkennt, dass in der von links einmündenden untergeordneten Straße ein Pkw-Fahrer hält und nach rechts einbiegen will. Als der Fahrer dieses Fahrzeuges nach rechts einbiegt ist es für die Überholende zum Abbremsen und Wiedereinscheren zu spät und es kommt zum Zusammenstoß.
Ihr Vorfahrtsrecht erstreckte sich auf die gesamte Fahrbahn der Vorfahrtsstraße. Solange der Pkw-Fahrer nicht mit dem Einbiegen begonnen hatte, durfte sie davon ausgehen, dass ihr Vorrang respektiert würde. Die Abwägung der Verursachungsanteile erfolgte zu 75 % zu Lasten des Rechtsabbiegers.
OLG Hamm vom 21.05.2001 (6 U 42/01)
http://web.archive.org/web/20031104221945/http://www.polizei.niedersachs...
@Chuckys ich bin immer um die sicherheit anderer besorgt ! was wäre wenn ihm die scheibe während des überholens gebrochen wäre? Gott...darf man gar nicht erst dran denken...