@bartab Ich wusste es. Irgendeiner guckt nach. :rofl:
Noch genauer heißt es:
1. Das Zeichen gilt nicht fu?r Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht fu?r Reiter, Fu?hrer von Pferden sowie Treiber und Fu?hrer von Vieh.
2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Von einer Sperrung kann also weißgott nicht die Rede sein. :Iprof: