25.07.2009
Kommentare
DerMuri
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ich finde, der fährt ganz schön lässig da runter. also isses doch fahrlässig :D
31.07.2009 00:38
hehen.at
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man ihr ochsen 50% der videos sind von anderen seiten
hier werden die besten zusammen getragen und ab und zu is mal was neues dabei
26.07.2009 14:49
Dark_Horrorwind
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/sign N8haWk... schon paar tage alt, inw wird alt und langsam O___O
26.07.2009 11:18
g0s0
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arabmoney: denke er wollte zwischen den beiden rolltreppen landen... aber er hat nich damit gerechnet das die dabei drauf gehn
26.07.2009 02:21
arabmoney
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was hatte der spinner den ÜBERHAUPT vor? selbst wenn er weiter als das Geländer gekommen wäre dann wäre er immer noch wegen dem schwung voll auf das gegenüberliegende geländer geballert und dann ab ins gebüsch oder seh ich das falsch...?
wie kommt man bitte auf sone kackidee?!
26.07.2009 01:43
N8haWk
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Schon vor ewigkeiten aufm Failblog gewesen
25.07.2009 22:16
Ja, weil es wesendlich schwieriger ist BMX zu fahren, als mit einem Einrad Tricks zu machen... *kopfschüttel*
25.07.2009 21:32
carbo
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Selber Schuld wenn der Kerl mit so nem Behindieinrad rumfährt. Sowas machen 13. jährige Mädchen. Echte Männer fahren wenn schon BMX.
25.07.2009 20:32
@wobbels: Anwalt? Nein, um Gottes Willen. Nur Wikipedia-Leser und -Kopierer. :)
Ich gehe einfach mal davon aus, dass das korrekt ist.
25.07.2009 19:47
wobbels
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@ catzee: bist Du Anwalt?
Ich nicht. Aber ich meine grobe Fahrlässigkeit würde bedeuten, daß man es hätte besser wissen müssen, bzw. daß man den Schaden billigend in Kauf genommen hat. So verdutzt wie der geguckt hat, war der völlig überrascht. Ich denke, das war lediglich fahrlässig. Aber ich bin kein Anwalt.
25.07.2009 19:43
Erwin Schlonz
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Schön formuliert, catzee. Doch genauso hättest Du Deinen Beitrag in die Kloschüssel sprechen können. Es gibt nämlich eine klitzekleine Kleinigkeit, an die Du nicht gedacht hast.
Drei mal darfst Du raten, welche ich meine.
25.07.2009 19:40
Das ist in der Tat grob fahrlässig.
Aber ja, eine Haftpflichtversicherung würde das bezahlen. "Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer eine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat (deliktische Haftung) bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat (Gefährdungshaftung) und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat." ... "grobe Fahrlässigkeit ist aber, anders als bei anderen Schadenversicherungen, grundsätzlich versichert".( Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung)
Nur bei Vorsatz zahlt eine Haftpflichtversicherung nicht. wusste ich auch nicht, wieder was gelernt. :)
Insofern ist es mehr als grob fahrlässig, keine Hadtpflichtversicherung zu haben, vor allem da die grade mal knapp 3 Euro pro Monat kostet und im Zweifel auch Millionenbeträge übernimmt.
"ganz schnell abhhauen..." wäre nicht nur absolut assozial, sondern würde beim Erwischtwerden ein langwieriges Strafverfahren und ggf. empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn man Mist baut, sollte man dazu stehen. So hat man "nur" den Schaden zu tragen, und sonst keine Konsequenzen. Wenn man versichert ist, nichtmal das.
Und nein, für sowas muss eine Rolltreppe nicht konzipiert sein :)
25.07.2009 19:23
Cörnel
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Ich finde auch, dass die ganz schön marode ist. Würde das eine Haftpflichtversicherung zahlen? Bestimmt ein Streitfall. Eine grobe Fahrlässigkeit sehe ich da nicht. Fahrlässig bestimmt.
25.07.2009 18:55
pommes
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@drhenryjones:
...wär ich gerne dabei wie du versuchst dem Richter zu erklären das 'ne Rolltreppe für sowas ausgelegt sein müsse...
25.07.2009 18:50