@La_merluzaverde Warum machst du bei Totschlag eine eigene Aussage und zitierst nicht den Originalgesetzestext:
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Hört sich schonmal ganz anders an, als deine Formulierung. Und manchmal gibt es halt Gründe, warum ein Totschlag mit einer geringeren Strafe zu belegen ist und andere Fälle, in denen ein Diebstahl eine höhere Strafe verlangt.
@La_merluzaverde wenn ich etwas in den medien hasse, dann die immer wieder genannten maximalstrafen :facepalm:
"x hat blabla gestohlen, ihm drohen bis zu 10 jahre haft" liest sich halt besser als eine realistische einschätzung des strafmaßes
@La_merluzaverde Dann aber auch (ohne das ich Ahnung davon habe):
"Diebstahl wird meist gar nicht zur Anklage gebracht und wenn, wird es meist zwischen einem und zwei Jahre bestraft".
Die Werte sind für extreme Ausnahmefälle. Beispiel: Du räumst die Bundesbank aus und stiehlst Geld im Wert von 20 Millionen Euro: 10 Jahre
Du bist Zwangsprostituierte, hast jahrelang Todesängste, wirst mal wieder vom Zuhälter vergewaltigt. Nimmst die Nachttischlampe und erschlägst damit den Zuhälter im Affekt: 5 Jahre.
@La_merluzaverde deswegen die Anführungszeichen " ". Bin dennoch der Meinung, dass jemanden umbringen. Sei es Totschlag oder Mord auf jeden Fall stärker bestraft wird als ein Diebstahl. Da Menschenleben eben unbezahlbar sind!