12.06.2011
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La_merluzaverde
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@HGÜ "Sonntags Tour de France- Fahrer" genau meine Meinung
12.06.2011 13:47
dru27
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naja sich darüber aufzuregen find ich dumm, aber seine reaktion mit dem video ist cool. viel besser als durchzudrehen, eine verhaftung zu provozieren und sich der verhaftung zu widersetzen um dann rumzuflamen. ihr wisst was ich meine ;)
12.06.2011 10:53
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SGSponken
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:D wie geil der dann noch in den bullenwagen reinfährt :trollface:
13.06.2011 16:59
SlightlyStoopid
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@Edit
Ist doch selbst schuld, wenn er mit einem Bike in der Stadt stehen bleibt!
Dennoch sehr geiles video
13.06.2011 02:32
DigLee
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Chuck Norris bekommt kein Ticket, das Ticket bekommt Chuck Norris. :trollface:
12.06.2011 19:29
Fahrradfahrer müssen verdichtet sein :trollface:
Mal ehrlich, wer von euch hat schon mal als Fahrradfahrer nen Ticket bekommen? Wahrscheinlich nicht mal ne handvoll. Mich haben sie nur mal rausgewunken, wegen knapp unter 60 in der 30-Zone, nen Ticket gabs dafür aber nicht :uglylol:
12.06.2011 17:38
-schützi-
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@hydrocephalus
http://www.youtube.com/watch?v=e9cm9m6WIro
:trollface:
13.06.2011 12:38
D1ch7b3r7
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13.06.2011 12:32
QuamQuam
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@hydrocephalus Kann mir mal jemand sagen oder den Link schicken wo das mit dem verdichtet sein joke dran war? ich glaub da hab ich gepennt -_-
13.06.2011 12:29
@hydrocephalus Kommt immer drauf an, womit man unterwegs ist, hatte wegen dem Licht noch keine Probleme, bin in der Stadt 4 Jahre lang mit dem Sigma-Doppelscheinwerfer gefahren und fahre jetzt mit ner BuM Ixon IQ rum, keine beschwerden bis jetzt. Solange vorne und hinten (Superflash) was gut sichtbares ist, motzt keiner, auch wenns nur am Rucksack festgeklemmt ist. Und für außerhalb der Stadt gibts nen 35W-Scheinwerfer auf den Kopp, damit man auch was sieht :p .
Die 11-Kilo-Marke ist ja auch nen Witz, mein sportlich genutztes Rad wiegt einsatzbereit knapp unter 18 kG :D . Naja, da wird aber der Asphalt gemieden, es sei denn er wurde aufgerissen :D
12.06.2011 19:24
Tigger
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@hydrocephalus
Zu Anfangszeiten der Mountainbikes ( Ender 80er ) hat ein Kumpel mal ein Ticket bekommen, weil er mit Klemmleuchten gefahren ist. Diese waren damals aber nur für Sportgeräte zulässig ( Sportgerät war damals ein Fahrrad, das unter 11kg wog ).
Da sein Fahrrad angeblich ( wurde nicht gewogen ) über 11kg hatte, musste er 10 DM zahlen.
Wäre er ohne Licht gefahren, wäre es als Trainingsfahrt gewertet worden und er hätte gar nichts zahlen müssen.
Und da wundern sich unsere Ordnungshüter, wenn man mal laut wird :angry:.
Die Regelung ist glaube ich heute immer noch so, aber den Polizisten inzwischen scheissegal.
EDIT: Ist auch heute noch so, dass man mit Klemmleuchten nicht fahren darf --> url
Willkommen im deutschen Paragrafendschungel !!!
12.06.2011 19:06
Gammaloop
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@fl0 die blauen schilder sind im allgemeinen gebotsschilder
nach denen kann man sich richten
allerdings sind die schilder 237 und 241 auch blau gehören aber zu den vorscteilung hriftzeichen
somit kann man die gebotszeichen nicht pauschalisieren
möchte mal wissen welcher vollhonk das verbockt hat
die ver- und gebotszeichen waren mit dem layout klar unterteilt
ich als autofahrer muss das wissen ein zu wider handeln kann dann auch geahndet werden
es gibt aber auch noch andere menschen die die geistige kapazität noch gar nicht oder sogar nie erreichen wird die ebenfalls am strassenverkehr und wenn es nur mit dem fahrrad ist teilnehmen dürfen
bei kindern kann man das unwissen ja auch schnell nachvoll ziehen, aber geradem für die kinder hätte man unseren schilderwald einfacher konzepieren können
die geburtenrate ist zwar rückläufig es schlüpfen aber immer noch genügend davon aus
12.06.2011 16:34
Kleinalrik
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@Gammaloop Ja, dann aber bitte auch weiter lesen:
"Im Hinblick auf die mit der Kennzeichnung verbundene Radwegebenutzungspflicht kann dies nur dann in Betracht kommen, wenn die Interessen des Radverkehrs das notwendig machen und wenn es nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint."
Sprich, Nutzungspflicht erlischt, wenn nach subjektiver Einschätzung die Nutzung des 240er Weges insbesondere für andere Fußgänger nicht sicher erscheint.
13.06.2011 18:13
fl0
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@Gammaloop wenn ich verkehrsschild 240 google steht beim ersten treffer:
"StVO zu den Zeichen 240
Die Zeichen bedeuten:
a)
Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen; "
für mich klingt dass "müssen" schon so als ob die das ernst meinen.
13.06.2011 02:05
Kleinalrik
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@Gammaloop Ebendas 240er. Das ist der gemischte Rad- Fußgängerweg.
Der Radfahrer KANN ihn nutzen, MUSS aber NICHT.
12.06.2011 22:07
fl0
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@Gammaloop ich habe noch nie ein rundes, blaues schild gesehen dass mir nicht gesagt hat was ich tun muss. eckiges blaues schild ist info oder empfehlung, aber kennst du ein blaues rundes schild dass kein gebot ist? mir fällt grad keines ein.
12.06.2011 20:33