Schreiben Sie mit, Watson:
Besagter "Linienrichter" hielt keine Fahne und bewegte sich höchstens zehn Meter hin und her. Zudem erkennt man in der Mitte des Rasens eine Linie, die parallel zu seiner Laufrichtung verläuft. Für eine Seitenlinie steht er aber zu weit entfernt. Es kann also nur die Strafraumbegrenzung sein. Was schließen wir daraus, Watson?
Er ist nicht der Linienrichter, sondern ein Flitzer!