...aber heute abend ist "tanzverbot" :sad:
[QUOTE]Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen (z.B. Karfreitag, Totensonntag) und staatlichen (z.B. Volkstrauertag) Feiertagen. Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.
Das „Tanzverbot“ an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz- sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den „Schank- und Speisebetrieb hinausgehen“ und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind."[/QUOTE]