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Es sollte per Gesetz erlaub sein, Radfahrer, die trotz einem Radweg in nicht-unzumutbarem Zustand die Straße verwenden einfach umzufahren, wenn sie den Verkehr behindern. Und die müssen noch den Schaden am eigenen Fahrzeug zahlen.
Es ist per Gesetz erlaubt Radwege, die nicht als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, nicht zu benutzen.
Das sollte auch für Radwege gelten, die nicht den Vorgaben von benutzungspflchtigen Radwegen entsprechen, aber dennoch als solche gekennzeichnet sind.
Ich rede (schreibe) von als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radwegen.
(beschildert).
Wir haben in meiner Stadt gute Radwege neben einer gut befahrenen Hauptstraße, der in beide Richtungen als Radweg beschildert und somit benutzungspflichtig ist.
Der Zustand ist völlig in Ordnung.
Trotzdem gurken da haufenweise Radfahrer mit 35 Sachen auf der Straße.
Da geht mir jedes mal das Messer in der Tasche auf.
Seh' überhaupt nicht ein beim Überholen da irgendwelchen Sicherheitsabstand zu halten.
Es sollte per Gesetz erlaub sein, Radfahrer, die trotz einem Radweg in nicht-unzumutbarem Zustand die Straße verwenden einfach umzufahren, wenn sie den Verkehr behindern. Und die müssen noch den Schaden am eigenen Fahrzeug zahlen.