§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft. Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Er wird zu nichts gedrängt, für ihn ist es halt ein Spiel bei dem er mitmachen will. Körperlich überfordert mit einer leeren Wasserbuddel ist er auch nicht. Ich sehe da ebenfalls kein Problem, wenn er Spaß daran hat - warum nicht?
Betonkopp (nicht überprüft)
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Und ob und was er abends zu essen bekommt entscheiden die Eltern ganz unabhängig davon, wie viel Flaschen er transportiert hat?
Zitat Nestlé:
"Man unterscheidet zwischen erlaubter Kinderarbeit und nicht erlaubter Kinderarbeit. Das ist ganz wichtig.
Wenn der kleine Max nachmittags mal für ne halbe Stunde hilft Plastikflaschen zu sortieren ist das keine verbotene Form von Kinderarbeit!" Beispiel vom Redakteur geändert
§ 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft. Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.