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§ 307
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

 

https://dejure.org/gesetze/StGB/307.html

 

Ich glaub, der muss hier rausfahren...

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Ich glaub, der muss hier rausfahren...

§ 307
Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie

(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

 

https://dejure.org/gesetze/StGB/307.html

 

Du hast gegoogelt wie hoch die Strafe für das Zünden einer Atombombe ist?  sad Mutig, Mutig... cool

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