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Ich als Radfahrer sage: Der Radfahrer. Erstens muss man damit rechnen, dass alle anderen auf der Straße Idioten sind und idiotisches tun und andererseits (rechts) überholen im Kreuzungsbereich ist keine gute Idee. Bei LKW noch schlecher als bei PKW - es sterben jedes Jahr eine Menge Menschen auf diese Weise.

ich als ehemaliger Radfahrer sage auch: Der Radfahrer. Der Autofahrer hat zwar spät aber immerhin er hat geblinkt und der Radfahrer war nicht bereit eine Vollbremsung zu machen und wollte seinen Schwung behalten. Dass der Autofahrer nicht gefahren ist und in den Rückspiegel geschaut hat war sogar vorbildlich in dem Fall für den Radfahrer Pech....

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Bitte, nach NACHKOMMENDE Geradeausfahrer (und wir reden hier nicht von einem Radweg oder sowas) hat VORRANG gegenüber dem vor ihm fahrenden Rechtsabbieger? 

Ich hoffe, das war ein Scherz, oder? crying

Und was ist, wenn der Radfahrer dann auch rechts abbiegen will? Hat er dann plötzlich Nachrang oder stürzt die ganze Matrix ab?

Art Vandelay, nein ist kein Scherz. Wenn du dir mal das Video anschaust stellst du fest, dass sie niemals hätte rum kommen können, ohne den Radfahrer auszubremsen. Also hat sie mindestens eine Teilschuld. Wie gesagt, der Radfahrer fährt geradeaus und hat Vorfahrt. Du kannst ja auch nicht nach links abbiegen und den Gegenverkehr zum bremsen animieren, nur weil du der Meinung bist, ewig langsam abzubiegen und dabei die Kreuzung blokierst.

Anders wäre es gewesen, wenn sie hätte locker abbiegen können und wegen - beispielsweise - eines Fussgängers der dann doch rüber geht anhalten müsste und dann erst viel später der Radfahrer wie ein blöder gegen das Fahrzeug donnert. Hier aber hate der Radfahrer tatsächlich kaum eine Chance. Sie schwenkt rechts rüber, bleibt dann auf halb/acht stehen, so dass weder vernünftig rechts noch links ausweichbar war. Klar, und das habe ich ja auch geschrieben, gebe ich dem Radfahrer auch eine Teilschuld, da dem Umstand gemessen vermutlich mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs. Nur leider lässt sich genau dieses schlecht auf einen Video rückschliessen, da hier bereits das Objektiv (Weitwinkel oder "Tele"objektiv) schon einen erheblichen Unterschied zur nachträglichen Einschätzung beiträgt.

SEHE UND STAUNE: 

StVO Paragraph 9 Absatz 3

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Zitat: "(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen."

Da steht "…auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung…" also egal ob der Radfahrer auf deiner Fahrbahn, auf einen separaten Radweg oder auf der Fussgängerzone fährt.

Was mich eher verängstigt, ist die 11/0 Daumen für deine falschen Äußerung zu den Vorfahrtsregeln no Wenn solchen Leuten dann 1,5t+ zur Führung erlaubt wird. Super, bitte einmal freiwillig MPU machen um andere nicht zu gefährden. Danke.

Dann ist plötzlich Mumbai-Mode
(irgendwas klappt hier nicht, zweites Video von oben auf https://www.google.com/search?q=mumbai+verkehr&tbm=vid)

Nur wenn er da fahren darf. Da das Auto schon in Bewegung ist und auf der Kreuzung darf er da nicht mehr fahren.

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