@3,14159265 Weil die Polizisten dafür keinen Beweis haben. Sie hätten eine Messung durchführen müssen, was sie nicht getan haben. Schätzungen nach Augenmaß, wie der Polizist sie anführt, sind in Deutschland nicht zulässig. Dementsprechend KANN ihm nichts passieren, die 20 Euro wären einfach nur "Bestechungsgeld" gewesen. Auch der Tatbestand "unangebrachte Geschwindigkeit" wäre nur mit Messung geltend zu machen, in dem Fall, wenn diese existiert hätte, aber sowieso hinfällig gewesen, weil eben über Tempolimit.