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Tatsächlich sagt das Landesamt für Denkmalpflege genau bei sowas lieber "ja", weil man den erhaltenen Teil so schützt und alles neue klar abgegrenzt erkennt. Bei uns wäre genau so was ne Auflage vom Denkmalamt.
Ausnahmsweise mal kein Gefrotzel ! ->Ist das kommunal geregelt oder Landesbehörde ? Frage, weil einem Freund von mir genau das passiert ist, was Dr.B. schreibt.
Ich habe auch regelmäßig Ärger mit den Denkmalämtern, aber wenn ein Dach bereits eingestürzt ist, BESTEHEN die in der Regel drauf, dass es nicht original ersetzt wird. Weil der eingestürzte Teil den Denkmalwert verloren hat. Dann erlauben sie lieber sowas. Wenn Du aber ein Fenster oder ein Dach hast, das kurz VOR DEM Einstürzen ist, unrettbar kaputt Wurm und Pilzverseucht, dann darfste Dir den einzige Spezialisten aus Japan holen, der Holzwürmer dazu bekommt die Holzmasse als Kleister zurück in die Fraßgänge zu spucken.
Es besteht ein Unterschied zwischen "nicht mal ein neues Fenster einbauen" und ein bereits eingestürztes Dach ersetzen, das ist es worauf ich hinweise. (siehe auch Erklärung weiter oben) Du darfst keine alte Substanz beschädigen, aber bereits zerstörte alte Substanz musst du häufig nicht, und manchmal darfstes auch gar nicht, original ersetzen. Man muss als Auflage der Denkmalbehörde bei 1:1 Ersatz sogar erkennen können was alt und neu ist am Bauteil, und sei es durch e Farbgebung. Auch das ist häufig Blödsinn... .