@Stromkern Soweit ich das aus der Thomas Fischer Kolumne richtig weiß, gilt als sexuelle Handlung tatsächlich nur alles, was mit den Geschlechtsteilen zu tun hat.
Und Titten grabschen ist legal :ninja:
@Stromkern Wobei ein Kuss in Deutschland erst als sexuelle Handlung gilt, wenn die Zunge mit im Spiel ist. Bitte such dir einen neuen Paragraphen zum Klugscheißen.
Bäh!
In Deutschland gibt's dafür § 177 StGB:
Wer eine andere Person mit Gewalt nötigt, sexuelle Handlungen des Täters an sich zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.