Was du kaufst ist zwar dein Eigentum, aber Du besitzt es nicht (mehr). Ich wäre gespannt zu erfahren, was das für eine Funktion ist, ohne die der Betrieb eines Laufbandes viel zu gefährlich wäre.
Die Lösung beinhaltet die Sperre des Gerätes mit einem PIN Code. Das sollte eigentlich auch ohne Abo einfach anzubieten sein. Aber erzähl das mal dem Product Manager ;-)
https://www.derstandard.de/story/2000127713972/milliardenschweres-fitnessunternehmen-erlaubt-nutzung-von-laufband-nur-mit-abo
Mehr Details zu Tread Lock und ja: Das ist wirklich nur ein PIN Code...
https://support.onepeloton.com/hc/en-us/articles/360060884531-Tread-Lock
Eher umgekehrt. Du besitzt es zwar, es ist aber nicht dein Eigentum.
Ne, also, bin da eher bei Nomanslands Ursprungspost, wenn auch beide Begriffe nicht so recht passen, bzw. schon gegeben sind. Dein Vorschlag, Arielle, wäre zutreffend bei einem Leasing. Aber genau das umgeht dieses Unternehmen ja.
Du hast das Gerät legal gekauft, insofern ist es definitiv dein Eigentum. Nun ärgerst Du Dich, dass Du Dich hast verarschen lassen und zahlst nicht mehr. Es steht noch bei Dir im Keller, wenn auch unbenutzbar. M.E. immernoch "Besitz". Du brauchst mehr Platz im Keller und weil bei Ebay Kleinanzeigen keiner den Abo-Mist kaufen will, fährst Du mit dem Pickup in den Wald und dumpst die Tretmühle dort illegal. Wenn das auffliegt, wirst Du verurteilt, weil es sogar dann noch Dein Eigentum ist, auch wenn nicht mir in Deinem Besitz (physisch bei Dir und/oder verfügbar).
Hast du mal gelesen, was du geschrieben hast? Jemand verlässt freiwillig seinen Keller, noch dazu in Verbindung mit der körperlichen Arbeit des Schleppens eines SPORTGERÄTES. Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber was du schreibst ist doch absurd.
Ich bleibe dabei: so lange du die Kiste im Haus rumfahren hast, ist sie in deinem Besitz. Und allein aus dem Umstand, dass du eine Sache bezahlt hast kannst du nicht schließen, dass sie dann auch dein Eigentum ist.
Ja, absurd, das Gedankenexperiment.
Zur eigentlichen Frage "Eigentum" habe ich nunmal etwas herumgelesen und bin zum Schluss gekommen: Das Gerät selbst ist definitiv Eigentum des Käufers, das heißt, dass er "mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf.".
Einschränkungen:
- Parallel zum Kaufvertrag wurde irgendein anderer Vertrag geschlossen, der sich z.B. auf die Software auf dem Gerät beziehen könnte. Der müsste allerdings kündbar sein.
- Tatsächlich gebe ich Dir recht, dass die Software sicherlich nicht mitgekauft wurde, sondern nur lizensiert.
- Ein Ersetzen der Software ist in einem rechtlichen Graubereich (Jailbreak), allerdings eher zugunsten der Endverbraucher. Bringt nur nix, wenn man sich das nicht selbst programmieren kann und es sonst auch keine*r tut.
- Das Gerät aufzuschrauben und statt der Soft-/ bzw. Firmware einen Ein-Aus-Schalter (u. ggf. Geschwindigkeitssteuerung) ranzubauen, kann einem als Eigentümer auf keinem Fall verboten werden. Ob man es kann und dann noch mit der archaischen Funktionalität zufrieden ist, dahingestellt.
Insgesamt halte ich den Fall auch für eine Perversion, allerdings vielelicht nicht ganz so sehr wie man vielleicht denken würde. Wenn das ganze transparent ablaufen würde, könnte es ein Modell sein, damit es sich für die Hersteller lohnt, wirklich lang nutzbare Geräte herzustellen (und nicht das Gegenteil mit "Geplanter Obsoleszenz").
Volle Zustimmung meinerseits.
Der Typ rechts mit seiner Rechten.
Ok, viel zu spät...
Ich sage der ganz links hält DIE Flasche...
heute nur 13??? was is da los? und das trotz platin
Neues Abo für das Sicherheitsfeature nicht bezahlt?
Dann kann dir leider nur die Hälfte angezeigt werden.
hälfte von 15 ist 13?? cool.
hier gibt es sicherheitsfeatures?