Bei mir war es eine T-Kreuzung, die ich mit dem Kfz über den LIDL-Parkplatz umfahren habe. Hat mich 120,– € gekostet. Hätte ich anfechten können, denn die Stichpunkte hier sind: "innerhalb des durch sie Geschützen Bereichs" und "wenn er unmittelbar … auf die Fahrbahn zurückkehrt". War bei mir auch beides nicht der Fall. Heute habe ich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung!
Hab ich auch schon so ähnlich gemacht. Stand mit Moped an die Ampel, abgestiegen und dann zu Fuß über die grüne Fußgängerampel auf die andere Straßenseite geschoben, weil ich eh zu dem Laden auf der anderen Straßenseite wollte. Das hat ein Polizist gesehen und mich erstmal kontrolliert. Das durfte ich wohl nicht. :-( Verstehe ich bis heute nicht so ganz.
»Umfährt der Betroffene unter Benutzung des Gehwegs eine Lichtzeichenanlage innerhalb des durch sie geschützten Bereichs, begeht er einen Rotlichtverstoß, wenn er unmittelbar nach Umfahren der Lichtzeichenanlage auf die Fahrbahn zurückkehrt«
Ich bin ja nicht auf die Fahrbahn zurückgekehrt.
Zur Situation. Zwei Spuren führen in eine Richtung. Ich steh auf der Linken Spur vor der Fußgängerampel die gerade grün ist. Ich mache den Motor aus, steige ab und schiebe das Moped auf die Mittelinsel nach links und von dort aus weiter auf die andere Straßenseite wo ich mein Moped abstelle um in den Laden zu gehen.
Bei mir war es eine T-Kreuzung, die ich mit dem Kfz über den LIDL-Parkplatz umfahren habe. Hat mich 120,– € gekostet. Hätte ich anfechten können, denn die Stichpunkte hier sind: "innerhalb des durch sie Geschützen Bereichs" und "wenn er unmittelbar … auf die Fahrbahn zurückkehrt". War bei mir auch beides nicht der Fall. Heute habe ich eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung!