deStalkerly,
Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.
Quelle: BZgA.
Nochmal Link zu Organspende-Ausweis zum gratis bestellen oder ausdrucken:
http://www.organspende-info.de/extra/bestellservice/Organspendeausweis/
Gabs da nicht mal Gerüchte das Ärzte erst nach nem Organspendeausweiß gucken/gucken lassen und dich dann lieber verrecken lassen haben, bei Irgendwem, damit die Organe kriegen:
Ansonsten, die Olle ist nicht soooooooooooooooooooo der Burner!