In Deutschland undenkbar. Ich weiß gar nicht, wieviel Behörden da mitentscheiden würden, inklusive Gleichstellungsbeauftragtem...
Beispiel: in Potsdam hat ein Hotelier einen Strafbesheid über 1000€ bekommen, weil er einen Holzstapel auf seinem Grunstück hat. Begründung: Der wäre so groß, dass er als Bauwerk zählt und dafür fehlt ihm die Genehmigung... Die haben sich jetzt aber geeinigt und er verlegt den Stapel um 2m und das Amt ist happy...
In Deutschland undenkbar. Ich weiß gar nicht, wieviel Behörden da mitentscheiden würden, inklusive Gleichstellungsbeauftragtem...
Beispiel: in Potsdam hat ein Hotelier einen Strafbesheid über 1000€ bekommen, weil er einen Holzstapel auf seinem Grunstück hat. Begründung: Der wäre so groß, dass er als Bauwerk zählt und dafür fehlt ihm die Genehmigung... Die haben sich jetzt aber geeinigt und er verlegt den Stapel um 2m und das Amt ist happy...
Ich hatte mal eine kleine Erle im Blumenkasten auf dem Balkon. Da habe ich mir gedacht, den jungen Baum könnte ich ja irgendwo in die Natur pflanzen. Weil mir aber klar war dass es in D dafür bestimmt ein Verbot gibt habe ich dem Förster eine Email geschickt.
Die Antwort war, dass ich einen Baum nicht einfach einpflanzen darf weil der Baum Krankheiten haben könnte.
Außerdem müssen die seltenen nordostdeutschen Regenwürmer dann durch die Wurzeln einen umweg wurmen, wodurch sie im Herbst zu spät in den Süden kommen!!
Das ist immer solange unverständlich, bis ein zu hoher Holzstapel ein Gör erschlägt. Die Grenze ist klar geregelt, wer höher als 2m stapelt, braucht 'ne Genehmigung. Das hat mit dem Wald aber herzlich gar nichts zu tun.