Eine Vergewaltigung liegt nicht in der Verantwortung des Opfers...
Wenn Mädchen so tanzen wollen, sollten sie das tun dürfen. Wenn man sich davon erregt fühlt, sollte man weggucken.
Recht hast du, fast vollumfänglich (außer vielleicht, dass man weggucken sollte bei Erregung. Man sollte lieber Hilfe in Anspruch nehmen).
Aber wenn ich mein Geld auf dem Beifahrersitz offen liegen lasse und wird geklaut, dann gibt mir der Gesetztesgeber eine Teilschuld. Vielleicht darf man dann auch, nur in begründeteten Fällen und ohne die Schuld eines Täters zu mindern, über begünstigende Momente bei einer Vergewaltigung nachdenken dürfen.