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"Der Klage wird stattgegeben. - Die Kaskoversicherung des Klägers wird verurteilt, den stritigen Versicherungsbetrag an den Kläger auszuzahlen. Der Kläger beruft sich - zurecht - auf Rechtfertigenden Notstand gem. §34 StGB."

Wow sieht ja fast echt aus.

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"Der Klage wird stattgegeben. - Die Kaskoversicherung des Klägers wird verurteilt, den stritigen Versicherungsbetrag an den Kläger auszuzahlen. Der Kläger beruft sich - zurecht - auf Rechtfertigenden Notstand gem. §34 StGB."

Ich sehe jetzt aber nicht, wie ein rechtfertigender Notstand eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage darstellen sollte.

Wow sieht ja fast echt aus.

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