- In Deutschland verspritzte zu Weihnachten 1981 eine Mieterin absichtlich im Treppenhaus und im Garten Surströmmingbrühe. Ihr Mietvertrag wurde fristlos gekündigt. Das Landgericht Köln bestätigte die Kündigung, nachdem in der mündlichen Verhandlung eine Dose Surströmming geöffnet worden war (LG Köln v. 12. Januar 1984 – 1 S 171/83, WuM 1984, Seite 55[5]).
- Der Transport der Surströmmingdosen ist wegen der Sorge vor Explosionsgefahr auf Flügen von British Airways und Air France ausdrücklich verboten.[6][7]
Hab mir mal (von einem dabei grinsenden Finnen) erzählen lassen, daß es für einen Durchschnittsmitteleuropäer genau zwei Möglichkeiten gibt, dieses Zeuchs ohne zu kotzen runterzukriegen: entweder durch den Mund atmen oder die geschlossene Dose im ganzen schlucken...