"Just cruising around"
Das könnte ihm in Deutschland schon das Ticket gebracht haben :)
Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.[1] Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschäftigung der Fall sein, bei der man mit einem Automobil langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt.
@TheMarksMan Danke für die Zusammenfassung.
@La_merluzaverde Ich habs ohne Ton gesehen und dabei ein Brötchen gegessen und noch was anderes gemacht. Für mich wars ok.