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iNW-LiVE Daily Picdump #021118

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Gemäß dem Motto: ist die Katze mit der Ratte beschäftigt, tanzen die Mäuse wo anders rum.

......jedenfalls tanzen die Mäuse bei mir nicht im Portemonnaie frown

Kommentare

Die Schilder hängen falsch herum

Wo ich das gerade lese. Hat jemand mitbekommen ob sich mal jemand von der Deutschen Regierung dafür verantwortlich gefühlt hat mal diese Gesetzteslücke zu schließen, bei der man im Großhandel mehr Pfand auf kosten des Steuerzahlers bekommt?

Kurze erklärung:

Pfand im Einzelhandel ohne Mehrwertsteuer. Also = 25cent

Pfand im Großhandel mit Mehrwertsteuer. Also = 30cent

Was haben die Leute also gemacht? Pfandflaschen dem Einzelhandel für 25cent abgekauft und im Großhandel für 30cent abgegeben. Dem Großhandel ist da kein schaden entstanden die 5cent bekommt der Großhandel vom Fiskus wieder. Was sich damals, als ich den Bericht gelesen habe, auf 40Mio € Schaden Jählich summiert hat.

Das System musst du mir bitte nochmal im Detail erklären.

WER hat hier dem Einzelhandel abgekauft und an den Großhandel verkauft?

Ein Unternehmer? Dann muss er die 5 Cent Umsatzsteuer auch an den Fiskus abführen. Da ist kein Gewinn.

Ein Nichtunternehmer? Der darf ohnehin keine Umsatzsteuer beaufschlagen. Und selbst wenn er es täte, könnte der Großhandel diese nicht als Vorsteuer geltend machen, da die Abzugsvorraussetzungen nicht erfüllt sind §15(1) UStG.

https://www.focus.de/finanzen/news/der-dumme-ist-der-steuerzahler-die-pfandluecke-mit-diesem-trick-scheffeln-clans-millionen_id_4757552.html

Sorry, hab ne Weile gebraucht, das durchzulesen. 

Das ist keine Gesetzeslücke und auch kein besonderer Trick, sondern einfach banaler Steuerbetrug.

Wer als Unternehmer Pfandflaschen mit 5 Cent Umsatzsteueraufschlag an den Großhandel verkauft, der nimmt Entgelt incl. Umsatzsteuer ein. 

Er ist verpflichtet, diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Tut er das nicht, ist das schlicht Umsatzsteuerbetrug.

Aber auch der Großhandel, dem diese 5 Cent mehr angeblich nicht wehtun, exponiert sich ganz ordentlich. Um die 5 Cent als Vorsteuer ziehen zu dürfen, müssen die Vorraussetzungen des §15(1) UStG erfüllt sein. Dazu muss der Großhandel die Unternehmereigenschaft des Flaschenverkäufers nachprüfen und nachweisen. Das heißt, der Verkäufer muss eine Steuernummer oder eine USt-ID vorweisen. Ansonsten ist dem Großhandel der Vorsteuerabzug versagt und bleibt auf seinen 5 Cent sitzen. Zieht er sich dann trotzdem die Vorsteuer ab, ist das mindestens leichtfertige Steuerverkürzung; in größerem Umfange und bei Wiederholung auf jeden Fall Steuerhinterziehung. Zurückzahlen muss der Großhandel die Steuer in jedem Falle.

Der Artikel ist schlecht und unvollständig recherchiert.

Worin genau liegt der Mehrwert bei Pfand?

Pfümpf Cent Gewinn

Nicht gut durchdacht. Ich würde ihm meine leeren Bierflaschen verkaufen. Pfand ist Pfand cool

ist definitiv ne Mausparty!

Getränke und Snacks sind auf dem Tisch

Gemäß dem Motto: ist die Katze mit der Ratte beschäftigt, tanzen die Mäuse wo anders rum.

......jedenfalls tanzen die Mäuse bei mir nicht im Portemonnaie frown

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