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Wer nicht weiß worum es geht:

 

"Der Kollege von Spiegel Online hat es treffend formuliert: "Ab heute geht es um –". Sie fragen sich, wie der Satz weitergeht? Nun ja, diese Frage könnten Sie sich in Zukunft häufiger stellen.

Mit dem gerade verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Urheberrechts im EU-Parlament dürfen in Zukunft nur noch kürzeste Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln oder Überschriften im Internet weiterverbreitet werden. Auch müssen große Plattformen Urheberrechtsverstöße künftig schon vor dem Hochladen ahnden. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch dafür. Die abgesegnete Version geht jetzt noch in den Trilog, wird also von Europäischem Rat, EU-Kommission und Parlament verhandelt. Im Frühjahr muss die Reform dann endgültig vom EU-Parlament verabschiedet werden.

Eine katastrophale Entwicklung, die völlig an der Zeit vorbeigeht: Menschen teilen millionenfach Links, sie laden Bilder und Videos hoch, basteln an Gifs und Memes. Diese Kultur regulieren zu wollen, konterkariert die Idee eines freien Internets.

Dabei war ein Update der Regelungen grundsätzlich richtig: Das derzeitige europäische Urheberrecht stammt noch aus dem Jahr 2001, damals gab es weder Google News noch Facebook noch Twitter noch YouTube. Veränderungen waren dringend notwendig, das ist klar.

 

Nur ist der verabschiedete Entwurf immer noch nicht besser als der schon im Juli zur Debatte gestellte. Trotz Überarbeitung liest er sich, als wäre er von Menschen geschrieben worden, die noch nie auch nur einen Browser geöffnet haben. Was da auf jeden, der im Netz unterwegs ist, zukommt, gefährdet nicht weniger als die freie Verteilung von Informationen.

Der Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht sieht etwa vor, dass News-Aggregatoren wie Google nur noch einzelne Wörter von Artikeln aus Magazinen und Onlinemedien teilen dürfen. Bisher galt das Urheberrecht für gesamte Texte, nicht für einzelne Sätze oder Abschnitte. Kommt die Reform durch, könnte künftig schon das Teilen einer Überschrift abgestraft werden. Freies Teilen von Informationen und Nachrichten wird so zum Ratespiel: Wer schafft es, aus einer halben Überschrift auf den Inhalt eines Artikels zu schließen? Für Leserinnen und Leser von Nachrichtenseiten bringt das Leistungsschutzrecht somit absolut nichts. Es schränkt sie im Gegenteil weitreichend ein. Wenn eine Plattform keine Lizenzen an einem Artikel hat, könnte es sogar sein, dass schon die Linkvorschau auf Twitter oder bei WhatsApp nur noch einzelne Wörter enthalten darf.
Ist das schon Zensur?

Natürlich können private Nutzerinnen und Nutzer weiterhin Links verbreiten, heißt es fast schon großzügig in dem geänderten Entwurf. Doch was ist, wenn sie diese Links zum Beispiel auf ihrer Facebook-Seite teilen? Das soziale Netzwerk ist eine kommerzielle Plattform – müssen die Nutzerinnen dann dafür zahlen? Oder das Netzwerk? Und wie liegt der Fall, wenn sie auf ihrer privaten Internetseite eine Presseschau erstellen? Die schwammigen Formulierungen in dem verabschiedeten Entwurf machen einen Ausschluss jedweder Verantwortung unmöglich. Die Angst vor einer Abmahnung wird die Verbreitung von Links eindämmen. Und damit auch die Verbreitung von Nachrichten und Wissen.

Damit nicht genug. Auch Uploadfilter würden mit den Änderungen praktisch eingeführt. Sie fischen dann möglicherweise auch Bilder heraus, die gar keine Urheberrechtsverletzungen begehen – zum Beispiel Memes, Gifs oder andere Formen der Satire, die auf urheberrechtlich geschützten Werken beruhen. Dass Kritiker wie Bitkom-Präsident Achim Berg schon von Zensur sprechen, klingt übertrieben, ist aber berechtigt: De facto entscheiden künftig die Plattformen, auf denen Inhalte geteilt werden, was erlaubt ist und was nicht. Dadurch erhalten die Unternehmen wie schon beim in Deutschland geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu viel Entscheidungsgewalt.

Wem bringt die Reform also überhaupt etwas? Befürworter sagen natürlich: den Urheberinnen und Urhebern. Aber tatsächlich dürften vor allem die Verlage profitieren. Wenn auf Google News nur der Titel eines Textes angezeigt würde, könnten sie dafür eine Lizenzgebühr verlangen. Die europäischen Verleger wollen dadurch einen Teil der Erlöse erhalten, die etwa Google News mit ihren Inhalten verdient. Auch wenn das schon in Deutschland nicht geklappt hat.
Rechtsbrüche verhindern, ehe sie passieren

Für die Uploadfilter hat vor allem die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) fleißig geworben. Auch sie will Plattformen wie YouTube oder Wikipedia dazu bringen, kommerzielle Lizensierungen zu erwerben. Das schreibt die Public-Relations-Abteilung der Gesellschaft auch ganz offen. Aus Gema-Sicht soll mit den neuen Regelungen praktisch ein Rechtsbruch verhindert werden, ehe er begangen wurde: YouTube müsste ein Video etwa auf eine Urheberrechtsverletzung überprüfen, bevor sie überhaupt stattgefunden hat.

Dass etwa YouTube dafür Technologien einsetzen müsste, die Inhalte prüfen, das verschleiern die Befürworter gerne: Der Begriff Uploadfilter selbst sei ja nirgends im Entwurf zu finden. Aber wie sollen sich die 450 Minuten Videomaterial, die allein auf YouTube pro Minute hochgeladen werden, sonst auf Urheberrechtsverstöße automatisiert überprüfen lassen?

Dass die Urheberrechtsreform nun trotz all dieser unbeantworteten Fragen durchgekommen ist, verdankt sie der exzellenten Lobbyarbeit von einzelnen Interessenvertretern. Und Politikerinnen und Politikern, die sich offenbar viel zu oft von deren Positionen blenden lassen, anstatt mit denen zu sprechen, die die Reform wirklich betrifft: uns Internetnutzer."

Nein, das ist der komplette Artikel. Wird bald Winter und ich brauche noch eine Bleibe blush

Kommentare

"Wer nicht weiß, worum es geht: ..."

Verdammt, zu spät ... angry

Wer nicht weiß worum es geht:

 

"Der Kollege von Spiegel Online hat es treffend formuliert: "Ab heute geht es um –". Sie fragen sich, wie der Satz weitergeht? Nun ja, diese Frage könnten Sie sich in Zukunft häufiger stellen.

Mit dem gerade verabschiedeten Entwurf zur Änderung des Urheberrechts im EU-Parlament dürfen in Zukunft nur noch kürzeste Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln oder Überschriften im Internet weiterverbreitet werden. Auch müssen große Plattformen Urheberrechtsverstöße künftig schon vor dem Hochladen ahnden. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Mittwoch dafür. Die abgesegnete Version geht jetzt noch in den Trilog, wird also von Europäischem Rat, EU-Kommission und Parlament verhandelt. Im Frühjahr muss die Reform dann endgültig vom EU-Parlament verabschiedet werden.

Eine katastrophale Entwicklung, die völlig an der Zeit vorbeigeht: Menschen teilen millionenfach Links, sie laden Bilder und Videos hoch, basteln an Gifs und Memes. Diese Kultur regulieren zu wollen, konterkariert die Idee eines freien Internets.

Dabei war ein Update der Regelungen grundsätzlich richtig: Das derzeitige europäische Urheberrecht stammt noch aus dem Jahr 2001, damals gab es weder Google News noch Facebook noch Twitter noch YouTube. Veränderungen waren dringend notwendig, das ist klar.

 

Nur ist der verabschiedete Entwurf immer noch nicht besser als der schon im Juli zur Debatte gestellte. Trotz Überarbeitung liest er sich, als wäre er von Menschen geschrieben worden, die noch nie auch nur einen Browser geöffnet haben. Was da auf jeden, der im Netz unterwegs ist, zukommt, gefährdet nicht weniger als die freie Verteilung von Informationen.

Der Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht sieht etwa vor, dass News-Aggregatoren wie Google nur noch einzelne Wörter von Artikeln aus Magazinen und Onlinemedien teilen dürfen. Bisher galt das Urheberrecht für gesamte Texte, nicht für einzelne Sätze oder Abschnitte. Kommt die Reform durch, könnte künftig schon das Teilen einer Überschrift abgestraft werden. Freies Teilen von Informationen und Nachrichten wird so zum Ratespiel: Wer schafft es, aus einer halben Überschrift auf den Inhalt eines Artikels zu schließen? Für Leserinnen und Leser von Nachrichtenseiten bringt das Leistungsschutzrecht somit absolut nichts. Es schränkt sie im Gegenteil weitreichend ein. Wenn eine Plattform keine Lizenzen an einem Artikel hat, könnte es sogar sein, dass schon die Linkvorschau auf Twitter oder bei WhatsApp nur noch einzelne Wörter enthalten darf.
Ist das schon Zensur?

Natürlich können private Nutzerinnen und Nutzer weiterhin Links verbreiten, heißt es fast schon großzügig in dem geänderten Entwurf. Doch was ist, wenn sie diese Links zum Beispiel auf ihrer Facebook-Seite teilen? Das soziale Netzwerk ist eine kommerzielle Plattform – müssen die Nutzerinnen dann dafür zahlen? Oder das Netzwerk? Und wie liegt der Fall, wenn sie auf ihrer privaten Internetseite eine Presseschau erstellen? Die schwammigen Formulierungen in dem verabschiedeten Entwurf machen einen Ausschluss jedweder Verantwortung unmöglich. Die Angst vor einer Abmahnung wird die Verbreitung von Links eindämmen. Und damit auch die Verbreitung von Nachrichten und Wissen.

Damit nicht genug. Auch Uploadfilter würden mit den Änderungen praktisch eingeführt. Sie fischen dann möglicherweise auch Bilder heraus, die gar keine Urheberrechtsverletzungen begehen – zum Beispiel Memes, Gifs oder andere Formen der Satire, die auf urheberrechtlich geschützten Werken beruhen. Dass Kritiker wie Bitkom-Präsident Achim Berg schon von Zensur sprechen, klingt übertrieben, ist aber berechtigt: De facto entscheiden künftig die Plattformen, auf denen Inhalte geteilt werden, was erlaubt ist und was nicht. Dadurch erhalten die Unternehmen wie schon beim in Deutschland geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu viel Entscheidungsgewalt.

Wem bringt die Reform also überhaupt etwas? Befürworter sagen natürlich: den Urheberinnen und Urhebern. Aber tatsächlich dürften vor allem die Verlage profitieren. Wenn auf Google News nur der Titel eines Textes angezeigt würde, könnten sie dafür eine Lizenzgebühr verlangen. Die europäischen Verleger wollen dadurch einen Teil der Erlöse erhalten, die etwa Google News mit ihren Inhalten verdient. Auch wenn das schon in Deutschland nicht geklappt hat.
Rechtsbrüche verhindern, ehe sie passieren

Für die Uploadfilter hat vor allem die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) fleißig geworben. Auch sie will Plattformen wie YouTube oder Wikipedia dazu bringen, kommerzielle Lizensierungen zu erwerben. Das schreibt die Public-Relations-Abteilung der Gesellschaft auch ganz offen. Aus Gema-Sicht soll mit den neuen Regelungen praktisch ein Rechtsbruch verhindert werden, ehe er begangen wurde: YouTube müsste ein Video etwa auf eine Urheberrechtsverletzung überprüfen, bevor sie überhaupt stattgefunden hat.

Dass etwa YouTube dafür Technologien einsetzen müsste, die Inhalte prüfen, das verschleiern die Befürworter gerne: Der Begriff Uploadfilter selbst sei ja nirgends im Entwurf zu finden. Aber wie sollen sich die 450 Minuten Videomaterial, die allein auf YouTube pro Minute hochgeladen werden, sonst auf Urheberrechtsverstöße automatisiert überprüfen lassen?

Dass die Urheberrechtsreform nun trotz all dieser unbeantworteten Fragen durchgekommen ist, verdankt sie der exzellenten Lobbyarbeit von einzelnen Interessenvertretern. Und Politikerinnen und Politikern, die sich offenbar viel zu oft von deren Positionen blenden lassen, anstatt mit denen zu sprechen, die die Reform wirklich betrifft: uns Internetnutzer."

Mir dünkt, Du hast gerade nicht unbedingt den "kürzesten Ausschnitt" aus irgend einem Artikel kopiert... Ich sag dann mal Tschüss... War immer nett mit Dir. Kann man Dich im Knast besuchen? Oder zumindest schreiben?

Nein, das ist der komplette Artikel. Wird bald Winter und ich brauche noch eine Bleibe blush

Jetzt erst recht!

Na dann hoffe ich mal, dass Ihr eure Uploads zukünftig auch alle selbst gedreht/fotografiert habt.

Ach.. der Server zieht um nach Togo und alles ist gut.

cheeky

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