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26.07.2018
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iNW-LiVE Morning Picdump #260718

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Ist völlig normal. Ist auch bei uns in Österreich so und das hat auch einen guten Grund.

Weil wenn man eine Wohnung kauft, sich eine UID holt und die Anschaffung als Investment gelten macht, kann man sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder holen. Und das ist ein ordentlicher Batzen Geld.

Aber natürlich will das Finanzamt diese Umsatzsteuer im Laufe der Jahrzehnte wieder zurück. Deshalb MUSS man die Wohnung auch angemessen vermieten und die Umsatzsteuer dafür wieder ans Finanzamt abliefern. Tut man das nicht, spricht man von "Liebhaberei". Ist auch logisch, sonst holt sich jeder die USt zurück, macht einen Schein-Vertrag mit einem Bekannten, der offiziell drin wohnt und man wohnt selbst in der steuerfrei erworbenen Bude. Ist nur eine von vielen Steuerbetrugsmöglichkeiten.

Aber es steht jedem frei, eine Wohnung zu kaufen, die Umsatzsteuer für den Kauf nicht rückerstatten zu lassen. Dann kann man auch Leute geschenkt drinnen wohnen lassen. Weil die Miete und Umsatzsteuer, die man dann kassiert, kann man vollständig selbst behalten. (Abgesehen von der Einkommenssteuer natürlich.) Weil die USt wurde in dem Falle bereits vollständig an das FA abgeliefert und muss natülrich nicht 2x gezahlt werden.

Also große Aufregung um nichts. Steht jedem frei zur Wahl, welche Methode man wählt. Holt man sich die USt zurück, geht man autom. gewisse Pflichten ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

(Der Vermieter) Fischer wehrt sich nun juristisch gegen diese eigenartige Bewertung des Finanzamtes und zitiert seine Großtante, von der er das Grundstück erbte: "Das weißt fei schon, dass aus diesem Haus noch nie jemand rausgeflogen ist, weil er seine Miete grad nicht hat zahlen können? Und das möchte ich dir mitgeben."
Eigentum verpflichtet. 

Kommentare

Traue niemals einem Rollstuhlfahrer mit dreckigen Schuhen :D

Ist völlig normal. Ist auch bei uns in Österreich so und das hat auch einen guten Grund.

Weil wenn man eine Wohnung kauft, sich eine UID holt und die Anschaffung als Investment gelten macht, kann man sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt wieder holen. Und das ist ein ordentlicher Batzen Geld.

Aber natürlich will das Finanzamt diese Umsatzsteuer im Laufe der Jahrzehnte wieder zurück. Deshalb MUSS man die Wohnung auch angemessen vermieten und die Umsatzsteuer dafür wieder ans Finanzamt abliefern. Tut man das nicht, spricht man von "Liebhaberei". Ist auch logisch, sonst holt sich jeder die USt zurück, macht einen Schein-Vertrag mit einem Bekannten, der offiziell drin wohnt und man wohnt selbst in der steuerfrei erworbenen Bude. Ist nur eine von vielen Steuerbetrugsmöglichkeiten.

Aber es steht jedem frei, eine Wohnung zu kaufen, die Umsatzsteuer für den Kauf nicht rückerstatten zu lassen. Dann kann man auch Leute geschenkt drinnen wohnen lassen. Weil die Miete und Umsatzsteuer, die man dann kassiert, kann man vollständig selbst behalten. (Abgesehen von der Einkommenssteuer natürlich.) Weil die USt wurde in dem Falle bereits vollständig an das FA abgeliefert und muss natülrich nicht 2x gezahlt werden.

Also große Aufregung um nichts. Steht jedem frei zur Wahl, welche Methode man wählt. Holt man sich die USt zurück, geht man autom. gewisse Pflichten ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

(Der Vermieter) Fischer wehrt sich nun juristisch gegen diese eigenartige Bewertung des Finanzamtes und zitiert seine Großtante, von der er das Grundstück erbte: "Das weißt fei schon, dass aus diesem Haus noch nie jemand rausgeflogen ist, weil er seine Miete grad nicht hat zahlen können? Und das möchte ich dir mitgeben."
Eigentum verpflichtet. 

wenn man große summen geld verleiht (zinslos oder mit geringem zinssatz), will das finanzamt auch was vom kuchen haben. dann heißt es, es handelt sich um eine schenkung und man muss schenkungssteuer bezahlen.

dabei wollte ich doch nur mit meiner zaun-und-mauer-firma ein paar euros an die csu verleihen...

Schlecht getrollt:

www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/themen/wie-werden-parteispenden-abgesetzt

 

"Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden zusätzlich zum Abzug von normalen Spenden in zwei Schritten steuerlich berücksichtigt:

Zuerst werden Ihre Zuwendungen bis zu 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro (Einzel- bzw. Zusammenveranlagung) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Diese erste Steuerersparnis beträgt also maximal 825 Euro bzw. 1.650 Euro.

Zuwendungen über 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro hinaus sind bis zu weiteren zu 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro als Sonderausgaben absetzbar – und zwar auch dann, wenn der Spendenhöchstbetrag bereits überschritten ist!"

oha. ich sehe ein, dass mein beispiel unpassend gewählt war... frown

mein eigentlicher text bezog sich nicht auf parteispenden. und auch bei privatem geldverleih hat man freibeträge. ich wollte nur eine parallele aufzeigen, dass der staat nicht immer einverstanden ist, wenn man jemandem großzügig helfen möchte.

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