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Man man man... viel Hirn haben einige hier aber nicht.... schmeißen mit irgendwelchen Paragraphen um sich und wissen nicht wovon se reden... Gemäß Bußgeldkatalog: Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte nicht mehr, nicht weniger...
@möp: Also wenn man aus einem Gefängnis flüchtet hat man mit Sicherheit eine Weisung eines Beamten mißachtet :) Aber lassen wir das und beziehen uns auf die Sache mit dem "im Auto vor der Polizei flüchten": Dazu wurde bereits alles gesagt. Wenn ein Polizeiwagen hinter dir ist und dich mit allen Mitteln über die Absicht informiert, du aber denoch weiter/-wegfährst hast du auch die Weisung mißachtet. Dabei interessiert es nicht, ob die Flucht nun straffrei ist oder nicht! Der Beamte wird dich nämlich AUCH wegen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhalten (Papiere prüfen usw.). Da jetzt also 2 Sachen ineinander greifen (die Flucht und das Nichtbeachten der Weisung eines Beamten im Dienst) hast du dich rechtswidrig verhalten. Das stand doch auch im zitierten Wiki-Artikel, dass eine Flucht quasi niemals ohne (weitere) Straftaten abläuft. Es wird eben nur die Flucht als solche nicht extra bestraft. Ok, mehr dazu wurde ja bereits im "wer-weiss-was" Forum geschrieben... @dru27: Die angeforderten Einheiten wissen meist nicht genau, ob es was einfaches ist oder nicht. Es wird nicht erst stundenlang der status-quo durchgegeben und dann debattiert, ob Blaulicht und Sirene angemessen ist. (Auch wenn es tatsächlich Richtersrüche gibt, die sowas tatsächlich, wenn auch indirekt, fordern. Man sollte das mal bei solchen Richtern ausprobieren, wenn sie mal Hilfe brauchen... echt jetz?! )
Damit man auch eventuelle Antworten sehen kann, einfach unten auf "Diesen Artikel im Forum anzeigen" klicken.
"Polizist = Amtsträger, StVO = Rechtsverordnung, Anhalten = Vollstreckung..." richtig, richtig Wo bleibt aber die Gewalt, oder die Drohung mit Gewalt oder ein tätlicher Angriff, den §113 StGB für eine Strafbarkeit vorsieht? Ich habe aber scheinbar bis heute eins außer Acht gelassen: Vielleicht ist die Flucht nicht vor jeder Weisung eines Polizisten straflos. Sie ist es auf jeden Fall, wenn man selbst einer Tat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird. Wenn der Polizist einen also anhalten will, weil man zu schnell gefahren ist, kann man auf jeden Fall straflos fliehen. Wenn er einen aus Gründen, die nichts mit seiner eigenen Person direkt zu tun haben, aber zur Seite winkt, (weil zB ein Feuerwehrauto vorbei muss) dann ist das sich Weigern *vielleicht* eine Ordnungswidrigkeit. Aber auch nur dann. Ich gebe aber zu, dass es mir selbst zu denken gegeben hat und deswegen habe ich einen Artikel in dem schon genannten Rechtsforum eröffnet. Wer an dem Ergebnis und einer Antwort an den Frage interessiert ist, kann sich gerne den Artikel url anschauen und verfolgen.
@ möp: 1.) url Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. 2.) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Polizist = Amtsträger, StVO = Rechtsverordnung, Anhalten = Vollstreckung... "Passiver Widerstand kann ebenfalls strafbar sein" <- wegfahren... ansonsten ein ausbremsen oder abdrängen des Polizeiauto wäre schon aktiver Widerstand!
lol geht mal in die usa oder kanada, dort sieht man polizei/feuerwehr/ambulanz sehr oft mit sirene und blaulicht, auch wenn es nichts ernsthaftes ist.. mehr action halt ^^
Hallo TMonk! Danke dafür, dass du dich ausführlich damit auseinandergesetzt hast. Aber glaube mir, die Flucht ist wirklich nicht strafbar. Du kannst mir auch glauben, dass kein anderer Paragraph greift; aus gutem Grund. Der Mensch strebt immer nach Freiheit und deswegen kann man ihn für dieses Freiheisverlangen nicht bestraften. Du kannst jeden Anwalt, oder sonstige Personen, die dir für Rechtsauskünfte qualifiziert erscheinen, fragen. Sehr hilfreich bei rechtlichen Fragen hat sich für mich auch url mit der Abteilung "allgemeine Rechtsfragen" in "Business und Finanzen" erwiesen. Diese Frage wurde da schon öfter erläutert; unter anderem hier url. Ich zitiere mal aus Wikipedia von url unter "Recht": "In Deutschland ist die Flucht als solche straffrei, die Hilfe zur Flucht jedoch straf- bzw. bußgeldbewehrt (§ 120 StGB Gefangenenbefreiung, § 115 OWiG). Es ist jedoch zu beachten, dass in den meisten Fällen des Gefängnisausbruchs hierfür Straftaten (z. B. Sachbeschädigung (Gitterstäbe durchsägen), Körperverletzung (Anwendung von Gewalt gegen einen oder mehrere Strafvollzugsbedienstete)) oder Bestechung begangen werden. Ein Gefängnisausbruch bleibt daher selten straffrei. Überdies kann ein gemeinsamer, gewalttätig durchgeführter Ausbruch nach § 121 StGB als Gefangenenmeuterei bestraft werden." Daran werden sich auch alle Richter dieses Landes halten. Niemand kann für Flucht vor der Polizei bestraft werden.
hammer geil, einfach nur geil :D
@TH3.BUG...wenigstens einer, der drauf reinfällt...hehe
@möp: Also ob Flucht als solches erlaubt/nicht strafbar ist kann ich nicht genau sagen, tendiere jedoch stark zu NEIN. Du hast zwar Recht, dass man nicht "mitwirkungspflichtig" ist, falls die Polizei dich wegen einer abgeschlossenen (!!) Ordnungswidrigkeit verfolgt, also du nicht anhalten musst. Wenn du aber verfolgt wirst, weil "du noch in einer Owi bist" und/oder die Verkehrssicherheit gefährdest musst du den Anweisungen Folge leisten. Gleiches gilt für eine Halteanweisung zur (Verkehrs)Kontrolle. Nun kann es ja sein, dass die Polizei dich AUCH zu Kontrollzwecken anhält, um z.B. zu prüfen, ob du einen Führerschein besitzt (bzw. alles korrekt ist). Wie willst du das nun auseinander halten? Der Beamte braucht das nur vor Gericht anzugeben und du bist dran. Ohne Wenn und Aber. Fahrerflucht (aka Unfallflucht) ist das natürlich nicht! Nochwas: Selbst wenn ein Paragraph nicht greift tun das X andere, die dich dann halt anders bestrafen. Wenn einer also nicht zutrifft heißt es nicht automatisch, dass es erlaubt/straffrei ist. Den Fehler hatten einige TV Magazine gemacht, als sie "Tipps" für ein schnelles Vorankommen geben wollten und die Sache mit dem Blaulicht (z.B.) rausgehauen haben. @Kane: Ich glaube nicht, Tim. Lesen, denken und posten ist hier als Prädikat gemeint und darum muss es klein geschrieben werden!
TH3.BUG Erst Besen und Benken, DANN Bosten...
@peter hinz kunz: Erst lesen und denken, DANN posten...
@t0Pf Hast du mal recherchiert, um deine Ansichten zu belegen? 1. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist es auf keine Fall. Hier mal § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) von url "(1) Wer einem Amtsträger [...], der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Man muss dazu also mit *Gewalt* Widerstand leisten. Dies tut man aber nicht, indem man einfach mit dem Auto davon fährt. 2. Jeder Mensch in Deutschland hat, wie schon gesagt, das Recht auf Flucht. Egal, ob ein Polizist einen im Auto anhält, man im Gefängnis sitzt oder sonstwie von der Polizei zu irgendwas gezwungen werdn soll: Man kann immer fliehen. Man kann jedoch für die Straftaten auf der Flucht bestraft werden. Wenn du also das Polizeiauto rammst, dann wäre das vielleicht Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wenn du aber einfach unter Achtung aller Verkehrsregeln wegfährst, ist dies nicht strafbar. Wenn du mir und den Gesetzestexten nicht glaubst, kannst du gerne im Internet recherchieren, einen Anwalt konsultieren oder einfach mal bei der Polizei nachfragen.
also ich glaub er begeht noch fahrerflucht...kann das sein??
@ möp: Blödsinn... wer nach Anhaltezeichen nicht stoppt sondern weiterfährt begeht eine Ordnungswidrigkeit und verstößt gegen die StVO! In extremen Fällen steht sogar ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Raum <- Straftat!

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