In Deutschland verspritzte zu Weihnachten 1981 eine Mieterin absichtlich im Treppenhaus und im Garten Surströmmingbrühe. Ihr wurde fristlos gekündigt. Das Landgericht Köln bestätigte die Kündigung, nachdem in der mündlichen Verhandlung eine Dose Surströmming geöffnet worden war (LG Köln v. 12. Januar 1984 – 1 S 171/83, WuM 1984, Seite 55, s. auch[4]).
Ich habs mal pur versucht und nur wenige Happen runterbekommen. Allerdings mit Kartoffeln, Quark und Brot geht das sogar einigermassen. Man muss nur genug Bier und Wodka haben zum runterspuelen.