Wann stattet eigentlich unser Aussenminister seinen nächsten Staatsbesuch in Uganda ab? Wird bestimmt interessant. Vor allem, wenn er seinen Mann mitbringt.
@dru27 lol :D es ist was anderes:
Art. 197 unseres Strafgesetzbuches:
"3. Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Ziffer 1, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder mit Tieren, menschlichen Ausscheidungen oder Gewalttätigkeiten zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft."