Ruhestörung ist sowieso das geilste, was es gibt.
"Dann beweisen sie mir doch mal, dass der Schallpegel über xx dB lag"
Das geht nämlich nur mit nem geeichten Gerät, selbige sind sauteuer und deshalb hat sie so gut wie keine Wache :)
Kriminalistische Erfahrung reicht doch auch, und die sind nochmal in die Bude rein als das Prpblem schon draussen war und es war kein zufallsfund - deshalb war es keine legitime hausdurchsung.
Begründen kann man es vielleicht, mit der gesundheit des beklagten um rauszufinden was er genommen hat und evtl. vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen da er aber körperlich noch recht fit war bezweifel ich das auch.
Super sache und Hausdurchsuchung gab es hier wegen ausreichendem verdacht der hat die polizisten angegriffen das reicht vollkommen....
Die waren ja nicht in seiner wohung weil sie bock drauf hatten!