Ich weiss nicht wie die Situation in DE ist, aber normalerweise gibt es eine freie richterliche Beweiswürdigung, d.h. der Richter kann grundsätzlich alles als Beweis zulassen, sofern dem kein Beweisverbot entgegensteht. Zum Filmen selbst (in der Schweiz): Filmen ist kein Problem (auch wenn es vom Datenschützer anders dargelegt wird), sofern man nicht bewusst sein Auto so platziert dass z.B. der Eingang eines Puffs gefilmt wird. Nur das Hochladen ohne Zensur darf man nicht.
Und warum sollte ernicht filmen dürfen, nur weil es vor Gericht eventuell keinen Bestand hat? Lol Also ist Radio hören auch verboten, weil es beim Gericht kein Beweis ist?