Sowas wäre in Deutschland gar nicht möglich, weil die lichttechnischen Einrichtungen der Abfallsammelbehälter nicht den Vorschriften der StVZO entsprechen und diese daher nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Sowas wäre in Deutschland gar nicht möglich, weil die lichttechnischen Einrichtungen der Abfallsammelbehälter nicht den Vorschriften der StVZO entsprechen und diese daher nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.