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25.03.2016
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iNW-LiVE Morning Picdump #250316

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Der Mann war im Januar 2015 nicht angeschnallt gefahren und daraufhin kontrolliert worden. Auf mehrfache Nachfrage verneinte er, Alkohol getrunken zu haben. Die Zustimmung zu einem Alkoholtest verweigerte er. Als die Polizeibeamten daraufhin sein Fahrzeug penibel kontrollierten, fühlte sich der 71jährige provoziert und fragte einen der Beamten: „Wollen Sie mich ficken? Haben Sie nichts Besseres zu tun?“.

Das Gericht sprach den Rentner jedoch frei. Das F-Wort falle in weitaus mehr Situationen, als auf den Geschlechtsverkehr bezogene. Es habe heute keinen durchgehend sexuellen Bezug mehr, sondern es komme auf den Zusammenhang an. Vielmehr handele es sich vorliegend um eine wenn auch harsche Form der Kritik an der Art und Weise der Kontrolle durch die Beamten.

Hätte der 71-jährige allerdings das „Du“ statt das „Sie“ verwendet, hätte die Sache anders ausgesehen. Ob eine Beleidigung vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab.

stimmt doch, sieht man am Personalausweis

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Der Mann war im Januar 2015 nicht angeschnallt gefahren und daraufhin kontrolliert worden. Auf mehrfache Nachfrage verneinte er, Alkohol getrunken zu haben. Die Zustimmung zu einem Alkoholtest verweigerte er. Als die Polizeibeamten daraufhin sein Fahrzeug penibel kontrollierten, fühlte sich der 71jährige provoziert und fragte einen der Beamten: „Wollen Sie mich ficken? Haben Sie nichts Besseres zu tun?“.

Das Gericht sprach den Rentner jedoch frei. Das F-Wort falle in weitaus mehr Situationen, als auf den Geschlechtsverkehr bezogene. Es habe heute keinen durchgehend sexuellen Bezug mehr, sondern es komme auf den Zusammenhang an. Vielmehr handele es sich vorliegend um eine wenn auch harsche Form der Kritik an der Art und Weise der Kontrolle durch die Beamten.

Hätte der 71-jährige allerdings das „Du“ statt das „Sie“ verwendet, hätte die Sache anders ausgesehen. Ob eine Beleidigung vorliegt, hängt immer vom Einzelfall ab.

- Das sind eindeutig zu wenig.

Wer so doof ist,

auszuprobieren, dem kann man auch nicht helfen^^ So ein Urteil ist immer eine Einzelfallentscheidung und das könnte teuer werden :P

ist ja mal stark cool

 

 

edit:

herr oberförster geht btw auch klar!

http://www.rp-online.de/leben/gesundheit/oberfoerster-keine-polizisten-beleidigung-aid-1.2590206

stimmt doch, sieht man am Personalausweis

Personalausweis deutet nicht zwingend auf Personal im Sinne von "Angestellter eines Unternehmens" hin. Personal könnte auch von "Person/Personen" oder "persönlich" abgeleitet sein. 

Hört sich grundsätzlich nicht nach Beleidigung an, also muss bei Polizisten das gleiche gelten. Die Polizei selbst ist zwar sehr anzeigefreudig, aber ein Gericht legt da meines Wissens dieselben Maßstäbe wie bei "normalen" Personen an.

Schön wärs, allerdings wird da mit zweier Maß gemessen. Polizisten "müssen mehr aushalten" und es werden viele Verfahren schlichtweg eingestellt.

sexuelle Nötigung?

Is doch keine Nötigung wenn man vorher nett nachfragt.

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