omg, der typ hat doch keine Ahnung!!
Jetzt mal im Ernst: Die GEMA unterscheidet eben zewischen 2 Arten. 1 Davon ist das "Konzert" wie SIE es eben nennen, bei dem es ebejn um eine Oper, Musical, oder so geht. Das andere ist eben dann diese Art von Konzert die die meisten hier kennen, auf dennen getanzt und gesoffen wird.
Man sollte der GEMA den vorschlag machen es "Regelsatz 1" und "Regelsatz 2" zu nennen, dann können sich wie hier keiner darüber lustig machen..
@Peter Birkmann Zumindest haben sie eine Klassifizierung bei der man selbst überprüfen kann, was man als Veranstalter nun zahlen muss.
Otto Normalverbraucher kann es ja Wurst sein, ob das Konzert, dass er besucht nun als ein Konzert oder eine Tanzveranstaltung gilt.