@Todesschnitzel
Auszug aus ,,frag einen anwalt.de''
Sofern Ihr Anwalt bereits Akteneinsicht beantragt hat, müsste ihm die Staatsanwaltschaft auch einen eventuellen Videobeweis vorlegen, so dass davon auszugehen ist, dass kein Video existiert. Sollte das Video erst in der Verhandlung eingeführt werden, hat die Verteidigung keine Möglichkeit adäquat zu reagieren. Darin liegt ein Verstoß gegen den „fair trial“ Grundsatz.
@Todesschnitzel Wieso, wenn die die Polizei rufen, dann kann man spätestens dann erzählen, dass man ne Kamera da hat. Der Rubel rollt dann ja schon und die beiden reiten sich ins Verderben.