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@Edit Bei einer Vergewaltigung, laut Duden auch sexueller Missbrauch, Violation oder Schändung gibt es immer Täterseite und Opferseite. Da gibt es nichts zu verallgemeinern. Würdest du gegen deinen Willen gewaltsam Anal penetriert werden, wäre es für dich äusserst erniedrigend, wenn die Justiz und die Gesellschaft dir naheliegen würde, dass du selber Schuld daran bist, weil du die Seife aufgehoben hast, oder was auch immer. Denke mal drüber nach bevor du hier so einen unstimmigen Blödsinn von dir gibst, der auch noch so endet...
@Edit Dem Nivea konter geben:#quickpic95871380035812jpg
Kommentare
Schade, dass es so ein ernstes Thema ist. Die beiden Gören hätten einen Sack voll dummer Kommentare verdient.
@Edit Dem Nivea konter geben:#quickpic95871380035812jpg
10/10, would rape.
Herrlich. Ich liebe Ironie :rofl:
Grape. :ninja:
ich find das weder lustig noch belehrend noch "inw" sondern irgendwie ziemlich scheiße
@Druss naja die eine is schon ne milf 8)
@Druss Und hübsch sind se auch nicht.
finde ich auch - das ISN Scheiß@Druss
Nur kurz zum Ehelichen Beischlaf, was sagt das Gesetz? "Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen" Es heist nicht um sonnst Eheliche Pflichten. Ich meine ist doch ne Folter wenn einen die Frau Jahre nicht ran lässt und man sich beim Fremdgehen schuldig macht oder? Aber zum glück ists in Deutschland und Österreich geregelt das jeder Partnerteil dem Nachkommen muss.
@deadhawk Vergewaltigung in der Ehe ist in Deutschland (gegen den Widerstand von CDU und FDP) seit 1997 strafbar
@deadhawk DANKE Fiellfederhalter. Du schenkst mir den Glauben an diese Community zurück! :)
Laut Gesetzt darf man die Ehe beenden und kann Begründungen für diese Entscheidung beim Scheidungsrichter vortragen. Als Begründung darf man die Verletzung der ehelichen Pflichten anführen. Den ehelichen Pflichten nachkommen muss man keineswegs.
ok...das kann ich grad irgendwie nicht lustig finden

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