@RedCloud Ich hab schon richtig gelesen, du Hampelmann. Spielen wir hier das Spiel wo jeder was Dummes sagt?
Beamtenbeleidiung stellt keinen >eigenen< Tatbestand dar.
Der Irrtum bei der Beamtenbeleidigung ist, dass es schlicht und einfach Beleidigung ist - die vermeintliche Unterscheidung existiert nur in den Köpfen von Menschen, die es nicht besser wißen. Zechprellerei(oder Zechbetrug) ist dem deutschen Recht genauso fremd wie Beamtenbeleidigung––du kannst mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen.
im Übrigen: Eltern haften manchmal schon für die Kinder - zivilrechtliche Haftbarkeit. Das Thema ist hier Aufsichtspflichtverletzung. Beleidigung ist Beleidigung, egal, wen man beschimpft. Und Zechprellerei ist Zechbetrug. Heißt alles nur anders, gibts aber wirklich.
"Eltern haften für ihre Kinder". Diese Schilder sind rechtlich gesehen, Hokus Pokus - reine Angstmache. Im Endeffekt kommt es nur darauf an, ob der Bauleiter da 'n Zaun hingepflanzt hat und ob die Eltern aufgepaßt haben.
Ähnliche rechtliche Irrtümer: Beamtenbeleidigung, und Zechprellerei.