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01.06.2021
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OK. Der Punkt geht an die Hunde.

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Top Kommentare

Wenn man Steine nach jemanden wirft, dann nicht – aber wenn man sie nach jemandem wirft.

Wenn du Glück hast wird es bestraft, strafbar isses, aber es ist ziemlich safe anzunehmen, dass in der Praxis bei Körperverletzung das meiste ungeahndet bleibt. So ist leider die bittere Realität.

In meiner persönlichen Erfahrung mit (vollzogener) schwerer Körpeverletzung scheiterte es schlussendlich daran, dass.... hm tja.... gute Frage. So genau erfährt mand as als Opfer leider nicht. Die Polizisten meinten, die Täter seien bekannt, die wären in der Gegend permanent aktiv. Es wurden auch Tatwaffen zwecks Fingerabdrücke / Genmaterial sichergestellt. Trotzdem ist danach nichts passiert und nach einem halben Jahr kam der Brief: "Das Verfahren wird routinemäßig eingestellt. Die Täter konnten nicht ermittelt werden."
Vielleicht war das Problem auch einfach, nachzuweisen, dass sie die Tatwaffe nicht nur in der Hand gehabt haben, sondern auch zu genau dem Zeitpunkt verwendet haben. Wie gesagt, die Gründe habe ich leider nie in Erfahrung bringen können. Unsere Täterbeschreibung war leider auch relativ vage, weil sie von hinten angegriffen haben und wir die Flucht nach vorne angetreten haben. Scheiße gelaufen.

Bei den Steinewerfern wirds ähnlich laufen. Personalien nicht bekannt, nicht eindeutig genug nachzuweisen. Bei der Täterermittlung in Deutschland ists in der Praxis ja auch so, dass vorhande Überwachungsvideos wegen der Rechte der Täter am eigenen Bild nicht veröffentlicht werden. Oder aber so stark verpixelt, dass man den Täter nicht erkennen kann. Der Treppentreter von Berlin wurde ja auch nur gefunden, weil das (unverpixelte) Video geleaked wurde und sich via Shitstorm in den sozialen Medien rasant verbreitet hat. (Der is jetzt übrigens für 3 Jahre im Bau, obwohl er alle üblichen strafmindernden Umstände geltend gemacht hat: Unzurechnungsfähig weil besoffen und Dorgenkonsum, Gutachten vom Psychologen über geringen IQ, seelische Störungen, regelmäßige unkontrollierbare Ausraster wenn unter Drogen.) Unterdessen passiert das gleiche weiterhin alle paar Wochen mal und die Verfahren laufen ins Leere, weil die Videos davon nicht unverpixelt geleaked werden und sich erst recht nicht verbreiten.

Bei Körperverletzung auf Großveranstaltungen (z.B. die Sachen mit Netzhautschäden durch zu starke Laseranlagen) scheitert es immer daran, dass alle die Verantwortung solange zwischen sich umher schieben, bis keiner mehr ranzukriegen ist. Erschwerend kommt noch hinzu, dass entweder die fest installierten Geräte gefälschte Unterlagen dabei hatten und die chinesischen Hersteller nicht ranzukriegen sind oder bei Einzelveranstaltungen dass die Lichttechnik von einer um 4 Ecken outgesourcten Dumpinglohnfirma mit Sitz im Ausland gestellt wurde. Dazu die Problematik, dass man natürlich nachweisen muss, dass die Schäden wirklich auf dieser Veranstaltung entstanden sind. Dazu brauchst du idR sehr viele anzeigewillige Leute. Das ist in der Praxis eigentlich nie der Fall, deswegen ists ziemlich safe für die Veranstalter. Traurig und frustrierend für die Opfer aber ist leider so. :-(

Kommentare

Wenn die Türklingel nicht benutzt werden darf, wofür ist sie dann da?

....wird man eigentlich auch arrestiert, wenn man als Mensch Steine nach jemanden wirft? Strafzettel ist klar, aber mehr doch wohl nicht, wenn man nicht gerade schon jemanden getroffen hat - und auch dann würde das wohl in der Mehrzahl der Fälle hier in D ohne Arrest ausgehen. cheeky

Hängt von der Dicke deiner Brieftasche ab.

Je nach Größe des Steines und den sonstigen Rahmenbedingungen ist das schnell eine einfache oder eine gefährliche Körperverletzung. Der Versuch von beidem ist strafbar. Die versuchte einfache Körperverletzung ist aber "nur" ein Antragsdelikt, versuchte gefährliche Körperverletzung hingegen nicht (d.h. die Staatsanwaltschaft stellt automatisch Anzeige, auch wenn das Opfer nichts anzeigt). Ist aber wie so viele Rechtsthemen etwas fiddelig, ab wann es was ist.
Wenn du verträumt nen Kiselsteinchen wegschnippst wirst du dafür wohl kaum in den Bau wandern ;-). Wenn du aber Mülltonnen auf der Straße anzündest und die eintreffenden Kräfte von Polizei und Feurwehr dann vom Hausdach aus mit Ziegelsteinen bewirfst und beschimpfst hast du schon deutlich mehr Probleme am Hacken...

....ohne jetzt irgendwelche Meinungen rechts / links kund zu tun, fällt doch immer wieder in den Nachrichten auf, dass die Polizei ja sogar Menschen die mit einem Messer auf andere losgegangen sind, nur kurz mit auf die Wache nimmt, zur Feststellung der Personalien und vermutlich einer Ansprache das doch zukünftig sein zu lassen.
In dem Zusammenhang kann ich mir nicht vorstellen, dass man verhaftet wird, wenn man Steine auf Leute wirft - das dies asozial und völlig inakzeptabel ist, darüber brauchen wir nicht zu reden, mit ging es nur um die Sache an sich wie so etwas hierzulande bestraft wird?

Wenn du Glück hast wird es bestraft, strafbar isses, aber es ist ziemlich safe anzunehmen, dass in der Praxis bei Körperverletzung das meiste ungeahndet bleibt. So ist leider die bittere Realität.

In meiner persönlichen Erfahrung mit (vollzogener) schwerer Körpeverletzung scheiterte es schlussendlich daran, dass.... hm tja.... gute Frage. So genau erfährt mand as als Opfer leider nicht. Die Polizisten meinten, die Täter seien bekannt, die wären in der Gegend permanent aktiv. Es wurden auch Tatwaffen zwecks Fingerabdrücke / Genmaterial sichergestellt. Trotzdem ist danach nichts passiert und nach einem halben Jahr kam der Brief: "Das Verfahren wird routinemäßig eingestellt. Die Täter konnten nicht ermittelt werden."
Vielleicht war das Problem auch einfach, nachzuweisen, dass sie die Tatwaffe nicht nur in der Hand gehabt haben, sondern auch zu genau dem Zeitpunkt verwendet haben. Wie gesagt, die Gründe habe ich leider nie in Erfahrung bringen können. Unsere Täterbeschreibung war leider auch relativ vage, weil sie von hinten angegriffen haben und wir die Flucht nach vorne angetreten haben. Scheiße gelaufen.

Bei den Steinewerfern wirds ähnlich laufen. Personalien nicht bekannt, nicht eindeutig genug nachzuweisen. Bei der Täterermittlung in Deutschland ists in der Praxis ja auch so, dass vorhande Überwachungsvideos wegen der Rechte der Täter am eigenen Bild nicht veröffentlicht werden. Oder aber so stark verpixelt, dass man den Täter nicht erkennen kann. Der Treppentreter von Berlin wurde ja auch nur gefunden, weil das (unverpixelte) Video geleaked wurde und sich via Shitstorm in den sozialen Medien rasant verbreitet hat. (Der is jetzt übrigens für 3 Jahre im Bau, obwohl er alle üblichen strafmindernden Umstände geltend gemacht hat: Unzurechnungsfähig weil besoffen und Dorgenkonsum, Gutachten vom Psychologen über geringen IQ, seelische Störungen, regelmäßige unkontrollierbare Ausraster wenn unter Drogen.) Unterdessen passiert das gleiche weiterhin alle paar Wochen mal und die Verfahren laufen ins Leere, weil die Videos davon nicht unverpixelt geleaked werden und sich erst recht nicht verbreiten.

Bei Körperverletzung auf Großveranstaltungen (z.B. die Sachen mit Netzhautschäden durch zu starke Laseranlagen) scheitert es immer daran, dass alle die Verantwortung solange zwischen sich umher schieben, bis keiner mehr ranzukriegen ist. Erschwerend kommt noch hinzu, dass entweder die fest installierten Geräte gefälschte Unterlagen dabei hatten und die chinesischen Hersteller nicht ranzukriegen sind oder bei Einzelveranstaltungen dass die Lichttechnik von einer um 4 Ecken outgesourcten Dumpinglohnfirma mit Sitz im Ausland gestellt wurde. Dazu die Problematik, dass man natürlich nachweisen muss, dass die Schäden wirklich auf dieser Veranstaltung entstanden sind. Dazu brauchst du idR sehr viele anzeigewillige Leute. Das ist in der Praxis eigentlich nie der Fall, deswegen ists ziemlich safe für die Veranstalter. Traurig und frustrierend für die Opfer aber ist leider so. :-(

....da bin ich ja froh, dass es in meinem Beruf komplett anders läuft. Ich verkaufe Profi-Werkzeug, das bei falscher Anwendung jemanden verletzen kann. Trotz Laser-Gravur auf dem Werkzeug, Anwender der einen gelernten Beruf ausführt, Maschinen die mehrfach kontrolliert werden - und wenn dennoch jemand mit voller Absicht sich verletzt, kriegen wir Schadensersatzklage pronto an den Hals.
Ein Anwender hatte sogar die Maschine entgegen den Anweisungen AUF DER MASCHINE, manipuliert, Arbeiten ausgeführt die dafür nicht vorgesehen sind, den Personenschutz abgebaut und eine Anwendung, die als gefährlich in Wort und Bild bezeichnet wird vorgenommen - dennoch wurde der Werkzeughersteller verknackt, nicht der Anwender yes

Wenn man Steine nach jemanden wirft, dann nicht – aber wenn man sie nach jemandem wirft.

....crying da will wohl einer die Bekanntschaft mit meinen Hauern machen, was?

vermutlich schützt sie dieses können vor dem verspeistwerden.

Wenn man die Steine selber wirft ... verboten!

Wenn man seinen Hund darauf trainiert die Steine zu werfen ... verboten!

Was ist denn nicht verboten? Muss jetzt die Ehefrau die Steine werfen? Oder waren die Steine für die Ehefrau?

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