Das geht so lange gut, bis einer dagegen vorgeht. Denn vor Gericht wird die intention des Gesetzes mit beachtet und der Erwerb hier sicherlich hinterfragt...
So einfach ist es eben nicht.
Wenn erkennbar wird, dass das Geld tatsächlich für das Bier geflossen ist um das Gesetz zu umgehen aber ein Stuhl den Besitzer wechselt, dann kann die Kaufabsicht durchaus hinterfragt werden.
Vor allem wenn es "alle" so machen, kann dem Wort unterstellt werden dazu aufgefordert zu haben, weshalb das Geld eben dem Bier zugeordnet wird und nicht dem Stihl. Dadurch ist der Kaufvertrag nicht mehr erfüllt...
Die genauere Betrachtung benötigt natürlich Anwälte und die genauen Gesetzestexte. Aber zumindest in D ist das nicht so einfach.
Dummbabbler (nicht überprüft)
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Da die Kneipe garnicht offen haben darf, kann garnix verkauft werden. Weder Stühle noch Bier...