"Erhält eine Person Hartz 4, wird bei Geldgeschenken in „angemessene Geldgeschenke“ und eben nicht angemessene Geldgeschenke unterschieden. Solches extra Geld darf die finanzielle Situation des Beschenkten „nicht so günstig beeinflussen“, dass ein Bezug der Grundsicherung nicht mehr gerechtfertigt wäre. Damit soll ein Missbrauch der Grundsicherung verhindert werden. Selbstverständlich müssen entsprechende Geldbewegungen auf dem Konto des Empfängers stattfinden, damit Sie für das Jobcenter nachvollziehbar sind.
"Geschenke und sonstige Zuwendungen Dritter, die ohne rechtliche oder sittliche Verpflichtung erbracht werden, sind nicht zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die leistungsberechtigte Person entweder grob unbillig wäre oder sie die Lage der Empfängerin oder des Empfängers nicht so günstig beeinflussen würden, dass daneben Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht gerechtfertigt wären."
Auch wenn man jetzt mal grundsätzlich debattieren könnte, ob es "wegnehmen" ist, wenn man eine Leistung verringert, weil der Beschenkte das Geld anderswo herbekommen hat. (Bekommen hat Sie es ja letztendlich. Es ist dann letztend Endes eher eine Entlastung des Staates). Davon abgesehen, dass das ganze in einem englischsprachigen Land stattggefunden zu haben scheint, und wir nicht wirklich wissen ob die Frau nun Rente, Sozialhilfe oder Zinsen aus ihrem Kapitalvermögen bekommt.