Das Beil ragt nicht wesentlich über die Fahrzeugbegrenzung hinaus und bedarf deshalb eigentlich keiner roten Markierung. Nett, dass sie's trotzdem gekennzeichnet haben!
Das Beil ragt nicht wesentlich über die Fahrzeugbegrenzung hinaus und bedarf deshalb eigentlich keiner roten Markierung. Nett, dass sie's trotzdem gekennzeichnet haben!