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21.05.2019
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Nur so raffen Sie es hoffentlich

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Top Kommentare

https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-knoepft-sich-gaffer-nach-toedlichem-unfall-vor,RR7bpns

Kommentare

Neugierde, Interesse, Wissensdurst? Alles ziemlich menschlich. frown

Pietät und Anstand aber nicht oder wie?

Einfach die Strafen für solche Arschlöcher drastisch erhöhen

Endlich mal eine Maßnahme, die die angesprochenen Gaffer nie wieder vergessen.

https://www.youtube.com/results?search_query=gaffer+doku

Gute Aktion, wird Zeit dass das mal durchgesetzt wird. Aber trotzdem noch viel zu billig!

 

Gegenfahrbahn auch gleich, aber 1000€ Busse ohne Ausnahme.

DOWNVOTE wegen GIF

128€? Warum nicht einfach 10-15 Prozent vom letzten Monatsgehalt?

Damit würdest Du den LKW-Fahrern aus Tschechien und Ungarn einen Gefallen tun, die müssten dann nämlich weniger bezahlen als 128,- Euro. laugh

https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-knoepft-sich-gaffer-nach-toedlichem-unfall-vor,RR7bpns

Sehr interessant, was der Polizist da macht. Ich hatte gar nicht mitbekommen, das man nun zahlt, wenn man beim fotografieren erwischt wird. 

Die Summe wird nicht für das Fotografieren fällig, sondern für "Handynutzung am Steuer". Deswegen schickt er den blauen Kleinwagen nach der Ermahnung ja auch weiter, ohne dass jemand bezahlen muss, weil da der Beifahrer fotografiert hat. laugh

 

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

        hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
        entweder
        a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
        b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

    Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. […] (Paragraph 23 Abs. 1a der StVO)

Desktop-PC geht! Ist ja jetzt nicht grad ein Flachcomputer.
Also gleich mal einen großen Akku kaufen.

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