Bewerte das Live-Bild, um zum nächsten zu kommen.
Die Dateien müssen kleiner als 100 MB sein.Zulässige Dateierweiterungen: png gif jpg jpeg.
Hatte ich mir ganz anders vorgestellt...
Ist diese Art Werbung - also unter expliziten Nennung eines Konkurrenten - in Deutschland denn nicht illegal?
Erstens ist vergleichende Werbung schon lange nicht mehr grundsätzlich verboten, zweitens handelt es sich beim UWG um Wirtschaftsrecht, das auf die Wahlwerbung der Parteien sowieso nicht anwendbar ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichende_Werbung
Denke ich auch. Allerdings könnte praktisch alles was "Die Partei" tut auch irgendwie als Satire gewertet werden...
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