Tja, leider gilt auch hier: wenn das Foto nicht von einer öffentlichen Straße oder Platz aus entstanden ist (Stichwort Panoramafreiheit), dann zeigt die Aufnahme ein urheberrechtlich geschütztes Werk (die Architektur) und das verwenden dieses Bildes wäre dann nach dem kommenden EU-Gesetz vergütungspflichtig.
Was wäre, wenn jemand ein Foto macht, es irgendwo hochlädt um es der Welt zu zeigen und dafür nichts will? Muss man ihm das Geld dafür dann irgendwie unterjubeln?
Erwirbt ein Hauskäufer mit dem Haus nicht auch die Bildrechte daran?
Gast (nicht überprüft)
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Nicht zwingend. Du erwirbst mit dem Kauf des Passfotos beim Fotografen normalerweise auch nicht die Bildrechte. Das muss schon gesondert besprochen (und meist vergütet) werden. Viele machen sich "strafbar", weil sie die Passfotos einscannen und für Bewerbungen verwenden -> damit unzulässigerweise vervielfältigen.
...ja, da gibt es ein Konto auf dem alles überwiesen werden muss - ich sende Dir die Bankverbindung später damit Du die Überweisung, für die vermeintlich kostenlosen Bilder die Du in den letzten Jahre gepostet hast, fertig machen kannst!