Unter der Annahme, die Wurst sei nicht mehr als 10,00 € wert, braucht sie den Fund nicht einmal anzuzeigen (§ 965 II Satz 2 BGB). Sechs Monate nach dem Fund geht die Wurst in ihr Eigentum über (§ 973 II BGB). Meldete sich der Verlierer oder ein sonstiger Herausgabeberechtgter, hätte sie Anspruch auf 5 % des Wertes als Finderlohn (§ 971 I BGB).
neue Wurst bestellt und eine gebrauchte Tasche gefunden? Joar passiert. Aber bei der Prozentzahl hatte ich ehrlich gesagt gehofft das Zalando eine "pfiffige" Antwort zum Besten gibt. Der Lustigkeitsfaktor ist dadurch hier stark eingeschränkt, meines erachtens.
Unter der Annahme, die Wurst sei nicht mehr als 10,00 € wert, braucht sie den Fund nicht einmal anzuzeigen (§ 965 II Satz 2 BGB). Sechs Monate nach dem Fund geht die Wurst in ihr Eigentum über (§ 973 II BGB). Meldete sich der Verlierer oder ein sonstiger Herausgabeberechtgter, hätte sie Anspruch auf 5 % des Wertes als Finderlohn (§ 971 I BGB).
Eigentlich Betrug. Da wird eine benutzte Tasche als neu verkauft und dann tröstet man den Kunden, indem man ihm den Gutschein wieder gibt, den er beim Kauf der Tasche eingelöst hat.
Vielleicht versucht man hier aber auch wieder irgnedeine Entschädigung rauszuschlagen. JEder kann ne Mettwurst in ne Tasche packen und fotografieren.
Bla King Blabla (nicht überprüft)
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Wenn jemand im Laden die Jeans schon mal in der Kabine probiert hat und sein iPhone in der Tasche gelassen hat, würdest Du dich doch auch nicht beschweren
Wenn jemand betrogen hat, dann die Person, die damit einkaufen gegangen ist statt die Tasche sofort wieder zurück zu senden. Zalando prüft normalerweise genau, ob jemand versucht, etwas neues zu bestellen und dann etwas altes zurückschickt. Aber eben, wo Menschen arbeiten passieren Fehler...