@Punkt Man laut StVO auch mit dem fahrrad über den Zebrastreifen fahren, nur hat man dort, anders als Fußgänger keinen Vorrang vor Autos (und anderen Verkehrsmitteln)
"Ein Fahrradfahrer, der fahrend einen Zebrastreifen überquert, ist nicht vom Schutzbereich des Fußgängerüberwegs erfasst. Kommt es zu einem Unfall trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Dies entschied bereits im letzten Jahr das Landgericht Frankenthal (Az: 2 S 193/10 - Urteil vom 24.11.2010)."
http://www.anwalt.de/rechtstipps/radfahrer-muss-fahrrad-ueber-zebrastrei...
@Punkt Kommt auf die Fahrtrichtung an. Einer darf, der andere nicht. Heißt ja Fußgängerüberweg (ehemals Dickstrichkette) und nicht Radfahrerüberweg. Schäuble darf aber in beide Richtungen.
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