Wie man moonwalked
Eingesendet von Daverl am 21.03.088940 Clicks0 Songs12 Comments
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naja finds nice!
geht doch nur darum das prinzip zu checken was er schon gut zeigt...
geht doch nur darum das prinzip zu checken was er schon gut zeigt...
nicht sooo umwerfend....
Ha
"moonwalked" wennschon dann "moonwalkt" aber egal...
"moonwalked" wennschon dann "moonwalkt" aber egal...
meine fresse, was fürn opfer. hat der ne wette verloren oder macht der sich freiwillig zum affen?
die technik is zwar richtig aber besonders gut können tut ers nicht.
lol liquid xD
wusst ich garnet
ps: ich mach lieber den hardstyle - runningman^^
wusst ich garnet
ps: ich mach lieber den hardstyle - runningman^^
...aber heute abend ist "tanzverbot" :sad:
[QUOTE]Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen (z.B. Karfreitag, Totensonntag) und staatlichen (z.B. Volkstrauertag) Feiertagen. Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als ?Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung? (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.
Das ?Tanzverbot? an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz- sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den ?Schank- und Speisebetrieb hinausgehen? und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind."[/QUOTE]
[QUOTE]Heute ist das Tanzverbot in Deutschland ein ländergeregeltes Verbot von Tanzveranstaltungen an bestimmten hohen christlichen (z.B. Karfreitag, Totensonntag) und staatlichen (z.B. Volkstrauertag) Feiertagen. Das Verbot wird aus dem Grundgesetz hergeleitet, das den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als ?Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung? (Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV) unter besonderen gesetzlichen Schutz stellt.
Das ?Tanzverbot? an christlichen Feiertagen betrifft entgegen der Bezeichnung in der Regel nicht nur Tanz- sondern auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen, da auch diese über den ?Schank- und Speisebetrieb hinausgehen? und damit nach dem Gesetzeswortlaut verboten sind."[/QUOTE]
habs dank dem ersten mal sehen von dem video gelernt...ist aber auch schon n weilchen her...
was fürn knecht...
der Air wark war ganz gut aber im ganzne eiglich uninteresant
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