Ich frage mich wie bei #1 die Gesetzeslage ist.
Körperverletzung ?
Darf man dem typ dafür endsprechend zusammenschlagen ("Selbstverteidigung")?
Oder eine art "öffentlicher demütigung" ?...
Wenn man dadurch in irgendeiner weiße festgemacht wird ist es dann Freiheitsberaubung ?
#1: "Run like fuck" ist nicht nötig. Mit einem ordentlichen Schloss in seinem Tunnel kriegt er anständig Haue an seinen Schädel, wenn er anfängt zu rennen.